FAQ für Befragungsteilnehmer*innen

Häufig gestellte Fragen

Sie haben eine Einladung zur Studienabbruchbefragung erhalten? Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zum Befragungsablauf, zum Datenschutz und zur Nutzung der Befragungsdaten.

FAQ zum Befragungsablauf

Ein bis zwei Jahre nach Exmatrikulation bieten ausreichend Zeit, so dass sich die meisten ehemaligen Studierenden zu diesem Zeitpunkt neu orientiert haben. Sie befinden sich in einem anderen Studium, in einer Berufsausbildung oder haben erste Berufserfahrungen gesammelt. Neben der Auskunft zu den Gründen für die Exmatrikulation, können die Befragten auch retrospektiv den abgebrochenen Studiengang aus ihrer aktuellen Perspektive bewerten sowie ihr neues Studium bzw. ihren Berufseinstieg.

Im Fragebogen werden neben den Hauptgründen für die Exmatrikulation und der Bewertung des abgebrochenen Studiengangs sowie der Hochschule auch Informationen zur Situation der Befragungsteilnehmer*innen vor und während des Studiums sowie nach der Exmatrikulation aus dem Studium an der TU Darmstadt erhoben.

Das Ausfüllen des Fragebogens auf dem Handy ist grundsätzlich möglich. Aufgrund der Länge einiger Antwortvorgaben werden manche Fragen jedoch nicht optimal dargestellt. Wir empfehlen das Ausfüllen auf einem Tablet, Laptop oder PC.

Die Befragung kann jederzeit unterbrochen und durch Wiedereingabe der individuellen PIN zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Alle Antworten werden gespeichert, sobald man eine Seite mithilfe der Buttons „Weiter“ oder „Zurück“ verlässt. Der Fragebogen kann bis zum Ende des Erhebungszeitraums vervollständigt werden.

Das kann mehrere Gründe haben:

  • Ihre Exmatrikulation fand nicht im definierten Zeitraum statt: Nur ehemalige Studierende, die die TU Darmstadt zwischen Oktober 2022 und September 2023 verlassen haben, werden zur Teilnahme an der Befragung eingeladen.
  • Es liegt keine aktuelle Adresse von Ihnen vor: Die Recherche der Adressen kann in einigen Fällen viel Zeit in Anspruch nehmen. Manchmal ist eine Einladung erst nach dem offiziellen Befragungsstart möglich. In seltenen Fällen (z.B. Umzug ins Ausland) kann bis zum Ende der Feldphase keine gültige Adresse ausfindig gemacht werden.
  • Sie haben einen Studiengang abgebrochen, aber sind weiterhin in einem anderen Studiengang an der TU Darmstadt eingeschrieben: Nur ehemalige Studierende, die die Universität verlassen haben, werden zur Befragungsteilnahme eingeladen.
  • Sie haben einen Kooperationsstudiengang abgebrochen: Ehemalige Studierende von Kooperationsstudiengängen, die nicht an der TU Darmstadt verwaltet werden, werden nicht befragt.
  • Sie haben einen auslaufenden Studiengang abgebrochen: Für diesen Studiengang findet u.U. keine Befragung statt.

FAQ zum Datenschutz

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Evaluation ist in Artikel 6 Absatz 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) festgeschrieben. Diese Vorgaben werden in §12 Absatz 7 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) konkretisiert. Ein Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Adressdaten ist jederzeit möglich.

Die bei der Immatrikulation hinterlegten Adressdaten der ehemaligen Studierenden des definierten Exmatrikulationszeitraums werden aus TUCaN gezogen und zugriffssicher aufbewahrt. Alle Adressdaten sind ausschließlich den zuständigen Mitarbeiterinnen der Hochschuldidaktischen Arbeitsstelle (HDA) zugänglich und werden nach der Befragung vollständig gelöscht; nichtelektronische Daten werden vernichtet. Es erfolgt keine Weitergabe der Adressdaten an unseren Kooperationspartner Institut für angewandte Statistik (ISTAT) oder weitere Dritte.

Da die vorliegenden Postadressen zum Zeitpunkt der Befragung häufig veraltet sind, werden sie anhand von Melderegisterdaten aktualisiert. Einige postalische und E-Mail-Adressen werden mithilfe der Studienbüros und Dekanate ermittelt, sofern der Adressweitergabe zum Zweck der Befragung nicht widersprochen wurde.

Es werden grundsätzlich keine Informationen über die Befragten (z.B. IP-Adressen) gespeichert oder Cookies auf deren Endgeräten hinterlegt.

FAQ zur Nutzung der Befragungsdaten

Die Befragungsdaten werden durch unseren Kooperationspartner Institut für angewandte Statistik (ISTAT) bereinigt und an die Hochschuldidaktische Arbeitsstelle (HDA) übergeben. Darüber hinaus erstellt das ISTAT im Rahmen des Projekts Studium und Beruf in Hessen einen anonymisierten Gesamtdatensatz aller beteiligten hessischen Hochschulen.

Die Befragungsdaten dienen der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre an der TU Darmstadt. Sie leisten einen Beitrag, um gezielte Entwicklungen und Erweiterungen der Studien- und Unterstützungsangebote sowie der Serviceeinrichtungen zu initiieren.

Der im Rahmen des Projekts Studium und Beruf in Hessen erstellte anonymisierte Gesamtdatensatz aller beteiligten hessischen Hochschulen dient der Berichterstattung zu hochschulpolitischen Fragestellungen.

  • TU-interne Auswertungen:
    Je nach Befragungsbeteiligung werden die Ergebnisse von der Hochschuldidaktischen Arbeitsstelle (HDA) auf Hochschul-, Fächergruppen- und/oder Studiengangebene ausgewertet. Ebenfalls können Auswertungen zu bestimmten Subgruppen erstellt werden. Daten zu Rücklauf und Repräsentativität werden in einem Methodenbericht aufbereitet.
  • Hessenweite Auswertungen:
    Aus den im Rahmen des Projekts Studium und Beruf in Hessen gewonnenen Daten erstellt unser Kooperationspartner Institut für angewandte Statistik (ISTAT) einen Landesbericht für das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie einzelne Berichte auf Hochschulebene für alle beteiligten Hochschulen.

Die Auswertung und Veröffentlichung aller Befragungsdaten erfolgt ausschließlich in aggregierter Form und lässt keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu.

Bei weiteren Fragen zur Studienabbruchbefragung wenden Sie sich bitte an

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und zu Grundlagen und Standards aller Befragungen am Arbeitsbereich Evaluation finden Sie auf der Infoseite des Arbeitsbereichs