Diese (wird in neuem Tab geöffnet) und regeln die Evaluation der Lehrveranstaltungen. Evaluationsrichtlinien gelten für die Technische Universität Darmstadt
Sie umfasst unter anderem Informationen zu den Zielen der Lehrveranstaltungsevaluation, der Zuständigkeiten, des Verfahrens der Lehrveranstaltungsevaluation, der Auswertung und Diskussion der Ergebnisse und der Veröffentlichen und weiteren Nutzung der Evaluationsergebnisse.
Es gilt die (wird in neuem Tab geöffnet) , insbesondere alle datenschutzrechtlichen Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Evaluationen. Evaluationssatzung der TU
Die wesentlichen Kernpunkte der Richtlinie
- Die Lehrveranstaltungsevaluation an der TU Darmstadt dient der Sicherung und Steigerung der Qualität und der Effizienz der Lehre. Sie bietet den einzelnen Lehrenden eine konstruktive Rückmeldung des mit ihren Lehrveranstaltungen verbundenen Lehr- und Lernerfolgs aus Sicht der Studierenden. Auf Fachbereichsebene liefert die Lehrveranstaltungsevaluation einen Beitrag zur Überprüfung der Studierbarkeit.
- Alle Fachbereiche evaluieren nach einem festgelegten Turnus mindestens jedes dritte Semester flächendeckend sämtliche Lehrveranstaltungen, die in diesem Semester stattfinden.
- Alle verwendeten Fragebögen enthalten obligatorische Fragen zu allgemeinen Angaben der Studierenden sowie die sogenannten „Präsidiumsfragen“ zur zusammenfassenden Einschätzung der Lehrveranstaltung.
- Die Evaluationsergebnisse sollen den Studierenden seitens der Lehrenden spätestens in einer der letzten Vorlesungswochen im Rahmen der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit diesen diskutiert werden.
- Die Studiendekan*innen erhalten die Evaluationsergebnisse aller Lehrveranstaltungen an ihrem Fachbereich sowie einen aggregierten Auswertungsbericht, der innerhalb des Fachbereichs diskutiert wird und Eingang in die institutionelle Evaluation finden kann.