Datenschutz & Anonymität

Allgemeines zum Datenschutz

Die Evaluation dient der Optimierung der Hochschullehre- und forschung. Sie ist daher auf die dienstlichen Leistungen und ihre Verbesserungen ausgerichtet. Vorgesetzte und für die Forschung und Lehre zur Dienstaufsicht berufene Institutionen sind daher die bestimmungsmäßigen Adressaten der Evaluationsergebnisse. Die Evaluation ist eine besondere Form der dienstlichen Bewertung und muss datenschutzrechtlich wie diese behandelt werden.

[Quelle: http://www.datenschutz.hessen.de/ar004.htm]

Das Evaluationssystem der TU Darmstadt ist technisch nach besten Wissen und Gewissen vor Zugriffen Unbefugter geschützt.

Mitarbeiter/innen, die mit dem System arbeiten, wurden hinsichtlich ihrer gesetzlicher Pflichten belehrt und vereidigt.

Als personenbezogene Daten werden lediglich Name und Vorname sowie die Email-Adressen gespeichert. Beides ist zur technischen Ausführung einer Umfrage und das Versenden der individuellen Ergebnisse notwendig. Diese Daten werden von der Hochschuldidaktischen Arbeitsstelle nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Email-Adressen, die zur Realisierung von Online-Umfragen verwendet werden, werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet. Diese email-Adressen werden nicht gespeichert und von der Hochschuldidaktischen Arbeitsstelle in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

Die Hochschuldidaktische Arbeitsstelle der TU Darmstadt gibt Evaluationsergebnisse aus Lehrveranstaltungsevaluationen nur an das evaluierte Lehrpersonal sowie deren Vorgesetzen weiter. Die Hochschuldidaktische Arbeitsstelle veröffentlicht keine solcher Auswertungen und/oder Ergebnisse. Sie gibt keine Daten, weder personen- noch ergebnisbezogen, an andere Institutionen und/oder Personen als den gesetzmäßig vorgeschriebenen weiter.

Erhält die Hochschuldidaktische Arbeitsstelle den Auftrag, Daten aus einer Evaluation zu bearbeiten und zu veröffentlichen, so geschieht dies gelöst von einem Personenbezug.

Unter anderem sind die hier genannten Punkte sind in §3 Ab.9 sowie §92 Ab.2 des Hessischen Hochschulgesetz [Nov. 2007] konstituiert, welche die Grundsatznorm für Evaluation darstellt.

Anonymität und Datenschutz bei Absolventenbefragungen:

Häufig gestellte Fragen bezüglich dieser Thematik erhalten Sie unter dem Menüpunkt Absolventenbefragung → FAQ → zum Datenschutz.

Anonymität und Datenschutz bei Papier-Evaluationen:

Befragung und Auswertung erfolgen, sofern nicht anders kenntlich gemacht, stets anonym. Das Auswertungsverfahren ist zudem automatisiert. Auf Wunsch ist es möglich, handschriftliche Kommentare zusätzlich manuell zu anonymisieren. Rückschlüsse von Datensätzen auf Personen und Rückschlüsse innerhalb von Ergebnisberichten auf einzelne Fragebögen sind dabei nicht möglich.

Anonymität und Datenschutz bei Online-Evaluationen:

Bei Online-Befragungen gilt grundsätzlich, dass das System (EvaSys) keine Daten wie z.B. IP-Adressen, E-Mail-Adressen oder ähnliches speichert. Es werden während des Ausfüllens keine Dateien auf dem Rechner des Befragten (z.B. Cookies) hinterlegt. Zusätzlich kann nicht nachvollzogen werden, wer wann und wie einen Fragebogen online ausgefüllt hat. Die Befragung bleibt stets anonym – es sei denn, es wird eine nicht-anonyme Online-Befragung von Seiten der Dozenten gewünscht.